Halle, 14. März 2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Zusammenhang mit der steigenden Zahl von Infektionen von Bürgern im Land mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung beschlossen, die Schulen, Horte und Kindertageseinrichtungen des Landes von Montag, 16. März, bis einschließlich Montag, 13. April (Ende der Osterferien) zu schließen.
In dieser Zeit ist ein Schulbesuch nicht möglich, die Eltern sichern überwiegend in eigener Verantwortung die Betreuung ihrer Kinder zu Hause.
Die Dienstpflicht und teilweise Präsenzpflicht für Kolleginnen und Kollegen bleibt bestehen.
Im Gegensatz zur ursprünglichen Regelung der Stadt Halle sollen ab Montag, 16.03.2020, Notbetreuungen in den Grundschulen, Horten und Kindertageseinrichtungen angeboten werden. D.h. grundsätzlich sollen alle Kinder zu Hause betreut werden, nur in Ausnahmenfällen können die Kinder in die jeweiligen Einrichtungen kommen. Da diese Ausnahmefälle nicht klar definiert wurden, möchte ich Ihnen einen Anhalt geben. Ich bitte Sie inständig, sich daran zu halten!
- Beide Elternteile oder ein alleinerziehender Elternteil arbeiten in Betrieben, die zwingend aufrechterhalten werden müssen UND können keine anderweitige Betreuung ihrer Kinder sicherstellen. Hierzu zählen Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, bestimmte Behörden sowie Strom- und Wasserversorger.
- Ein Arbeitgeber bescheinigt die Unabkömmlichkeit beider Elternteile oder eines alleinerziehenden Elternteils zur Sicherstellung der Weiterführung des Geschäftsbetriebes UND Sie können keine anderweitige Betreuung Ihrer Kinder sicherstellen.
- Die Regelungen nach 1 und 2. gelten sinnbezogen auch für Kinder, die z. B. durch Pflegeeltern oder weitere beauftragte Personen dauerhaft gepflegt werden.
Ich bitte Sie auch zu beachten, dass eine Mittagsversorgung unter den gegebenen Bedingungen nicht stattfinden kann. Geben Sie bitte daher Ihrem Kind ausreichend zu essen und zu trinken mit und lassen sie es nur so lange, wie unbedingt notwendig ist, in unserer Einrichtung. Eine Unterrichtsversorgung in der Grundschule findet nicht statt!
Des Weiteren hat das Ministerium für Bildung verfügt, dass Klassenfahrten die für den Zeitraum bis 31.05.2020 geplant sind, abzusagen sind. Wir gehen angesichts der derzeitigen Entwicklung davon aus, dass diese Regelung bis zum Schuljahresende bestehen bleibt. Somit können die geplanten mehrtägigen Fahrten der zweiten und vierten Klassen aller Voraussicht nach nicht stattfinden. Sollten wir die geplanten Fahrten zwingend absagen müssen, werden vom Veranstalter in Rechnung gestellte Stornierungskosten vom Land Sachsen-Anhalt übernommen. Regelungen dafür werden derzeit vorbereitet.
Da die Stadt Halle alle öffentlichen Veranstaltungen unabhängig von der Teilnehmerzahl bis auf Weiteres untersagt hat, kann auch das für den 16.04.2020 geplante Frühlingsfest nicht stattfinden.
Sehr geehrte Eltern, wir verstehen vollkommen, wie sehr die Situation Sie und Ihre Familien belastet. Auch für uns ist diese Situation neu, wir sind auch alle Eltern oder Großeltern und wir vertrauen im Moment den Empfehlungen der Experten und den Entscheidungsträgern im Gesundheitsamt. Um jedoch eine weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern, ist die Schließung der Schulen und Betreuungseinrichtungen ein entscheidender Beitrag, den wir alle ertragen müssen. Daher bitten wir sehr um Ihr Verständnis und wünschen allen, dass sie gesund bleiben und nach dem Ende der Schließung gesund und munter in den Unterricht zurückkehren.
Mit freundlichen Grüßen
P. Härtig, Schulleiterin GS Dölau