Hygieneplan der Grundschule Dölau, Halle (Saale)
Inkrafttreten: 16.11.2020
Aktualisiert am: 15.02.2021
Einlass |
- SEP: ab 07:25 Uhr einzeln über den Haupteingang
- Kl. 3 und 4: ab 07:25 Uhr einzeln über den Hintereingang (Außentreppe)
- Händedesinfektion beim Betreten des Schulgebäudes/ alternativ: gründliches Händewaschen
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Verhalten im Schulgebäude
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- Einhaltung des Wegesystems/ Einbahnstraßenregelung
- Abstand von 1,50 m zu anderen Personen ist einzuhalten
- Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist Pflicht
- keine Umwege gehen
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Hofpausen |
- SEP: 09:20 Uhr bis 09:40 Uhr in 3 verschiedenen Bereichen (Spielplatz, Garten, hinter dem Haus)
- Kl. 3 und 4: 10:15 Uhr bis 10:35 Uhr in 3 verschiedenen Bereichen (Spielplatz, Garten, hinter dem Haus)
- Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist Pflicht
- Abstand von 1,50 m zu anderen Personen ist einzuhalten
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Essen |
- SEP: klassenweise ab 11:25 Uhr bis 12:05 Uhr nur im Raum 003
- Kl. 3 und 4: klassenweise ab 12:20 Uhr bis 13:00 Uhr nur im Raum 003
- Abstand von 1,50 m zu anderen Personen ist beim Anstellen einzuhalten.
- Händewaschen vor dem Essen
- kein Tausch von Besteck oder Lebensmitteln
- Reinigung der Tische nach dem Essen durch KL/ Betreuungskraft
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Kohorten |
Jede Klasse bildet eine Kohorte und verbleibt nur in dieser Lerngemeinschaft. Mischungen gibt es nicht.
- bei Bestätigung eines Covid-19-Falls sofort Anordnung von Quarantäne für die gesamte Kohorte
- die SuS sind umgehend durch die Sorgeberechtigten abzuholen
- Unterricht erfolgt dann als Distanzunterricht in der Quarantänezeit
- Wiederzulassung zum Unterricht erst nach schriftlich vorliegendem Negativbescheid durch das Gesundheitsamt
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Unterricht/ Hygiene im Klassenraum |
- jede Klasse wird täglich 5 Stunden vom KL unterrichtet/ Klassen 3 und 4 max. 2 Lehrkräfte
- eine feste Sitzordnung ist einzuhalten.
- die Fächer Sport/ Musik/ Ethik/ Religion werden bis auf Weiteres nicht erteilt
- keine Aktivitäten, welche die Bildung und Anreicherung von Aerosolen begünstigen
- kein Austausch von Arbeitsmaterialien und Nahrungsmitteln
- regelmäßiges Händewaschen mehrmals am Tag
- Beachtung der Husten- und Niesetikette
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Lüften |
- regelmäßiges Lüften des Klassenraumes vor dem Unterricht und mindestens in jeder Pause
- Lüften des Hauses und der weiteren Räume (Büros, Lehrezimmer) mehrmals täglich
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Toilettenbenutzung
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- Ampelregelung!
- Aufenthalt von maximal 2 Kindern im Toilettenraum
- Warten mit Abstand von 1,50 m vor dem Toilettenraum
- gründliches Händewaschen nach Benutzung der Toilette
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Reinigung
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- der geltende Reinigungsplan ist unbedingt zu beachten (Kontrolle durch HM/ SL)
- eine zusätzliche Reinigung der Toiletten, Handläufe, Türklinken am Vormittag
- Abfallbehälter sind täglich durch das Reinigungspersonal in den vorhandenen Container zu entleeren
- Pflicht zum Tragen von Einmalhandschuhen bei der Reinigung
- benutztes Hygienematerial ist hygienisch einwandfrei zu entsorgen
- Nachlässigkeiten bei der Schulreinigung teilt die Schulleitung der Stadt Halle mit (schriftliche Dokumentation über die Mängelanzeige)
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Mund-Nase-Schutz
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- Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf dem Schulgelände und im Schulhaus
- nach Möglichkeit sollte ein medizinscher Mund-Nase-Schutz benutzt werden
- während des Unterrichts ist das Tragen des Mund-Nase-Schutzes nicht verpflichtend
- Sorgeberechtigte sind für das Vorhandensein eines/ mehrerer Mund-Nase-Bedeckungen zuständig
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Erste Hilfe |
- Pflicht zum Tragen von Einmalhandschuhen und des Mund-Nase-Schutzes beim Ersthelfer
- Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bei dem betreffenden Kind
- bei auftretenden plötzlichen Erkrankungen des Kindes sind Eltern umgehend zu informieren und das Kind abzuholen
- das betreffende Kind wird separiert bis zur Abholung und stets beobachtet
- bei schweren Erkältungsfällen ist der Rettungsdienst und danach die Eltern zu informieren.
- eine desinfizierende Reinigung des Raumes ist im Anschluss durchzuführen
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Sekretariat
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- Abstand von 1,50 m zu anderen Personen ist einzuhalten
- regelmäßiges Lüften des Raumes
- Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist beim Verlassen des Raumes Pflicht
- Erfassung von schulfremden Besucherdaten
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Lehrerzimmer |
- Abstand von 1,50 m zu anderen Personen ist einzuhalten
- regelmäßiges Lüften des Raumes
- Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist beim Verlassen des Raumes Pflicht
- bei dienstlichen Veranstaltungen im Lehrerzimmer sollte im Abstand gesessen und der Mund-Nase-Schutz getragen werden
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Lehrerpersonal |
- Befreiung der Risikogruppen vom Präsenzunterricht nach Vorlage eines Attests möglich
- Nutzung von Selbsttests zur Überprüfung des Gesundheitszustandes
- regelmäßige Gefährdungsbeurteilung durch den Träger
- umgehende Meldung bei Covid-19- Verdacht durch die Lehrkräfte an die Schulleitung; Anordnung von Quarantäne
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Elterntermine |
- Eltern haben nur nach vorheriger Terminabsprache und mit Mund-Nase-Bedeckung Zutritt zum Schulgebäude
- Kontaktangaben sind im Sekretariat schriftlich aufzunehmen
- kein Zutritt mit Erkältungssymptomen
- Abstand von 1,50 m zu anderen Personen ist einzuhalten
- während des Gesprächs transparente Scheibe verwenden
- alternative Möglichkeiten der Gesprächsführung in Erwägung ziehen (telefonisch, im Freien)
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Hygienematerial |
- Einmalhandschuhe, Einmalwischtücher, Küchentücher, Desinfektionsmittel für Flächen und Hände, sowie Eimer und Abfalleimer können jederzeit im Sekretariat abgeholt werden.
- medizinischer Mund-Nase-Schutz für Lehrkräfte, ggf. auch für SuS, sind ausreichend vorhanden
- zur Risikogruppe Gehörende können bei Bedarf FFP-2- Masken erhalten
- Selbsttests für Lehrkräfte und Personal noch in geringer Menge vorhanden
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Außenanlagen |
- Regelmäßige Überprüfung durch den Hausmeister
- Verunreinigungen auf dem Schulgelände sind der Schulleitung zu melden bzw. zu beseitigen
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Wasserversorgung |
- bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs Aufdrehen der Wasserhähne an der Entnahmestelle, damit das Stagnationswasser ablaufen kann (Hausmeister)
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