Halle, 19.April 2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 16. April 2020 ist die Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erschienen, die am 20. April in Kraft tritt. Aus dieser Verordnung ergeben sich verschiedene Änderungen den Bereich Schule betreffend:
- Zunächst erst einmal wurden die Schulschließungen im Land bis einschließlich 3.Mai 2020 Das bedeutet, dass die Lehrkräfte auch weiterhin schulische Aufgaben in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht über die bekannten Wege verteilen werden. Alle Schülerinnen und Schüler sind angehalten, diese (bei Bedarf und Möglichkeiten mit Hilfe der Eltern) bestmöglich zu erledigen.
- Nach wie vor gibt es die Möglichkeit, die Notbetreuung in der Schule in Anspruch zu nehmen. Dazu reicht es nun aus, wenn ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehört. Zu dieser Gruppe zählt ab sofort auch das Personal von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. In jedem Fall sind die hier beigefügten Formulare „Angaben zum Kind“ und „Bestätigung des Arbeitgebers“ vollständig ausgefüllt vor Inanspruchnahme der Notbetreuung vorzulegen. Bitte kontaktieren Sie uns einen Tag vorher, damit wir entsprechende organisatorische Maßnahmen veranlassen können!
- Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes ab 4. Mai 2020 gibt es derzeit noch keine konkreten Festlegungen, insbesondere in Bezug auf die Grundschulen. Beginnend mit den Abschlussklassen der weiterführenden Schulen soll der Unterricht schrittweise wieder beginnen, ob jedoch die 4. Klassen der Grundschulen mit eingeschlossen werden, wissen wir momentan noch nicht. Sobald es dazu genaue Planungen gibt, werden wir Sie informieren.
- Sollte es für die 4. Klassen ab 4. Mai eine Rückkehr in die Schule geben, dann nur unter besonderen Maßnahmen zur Kontaktminimierung und der Einhaltung der Abstandsregelungen sowie unter Berücksichtigung eines besonderen Hygieneplans. Denkbar wären kleinere Lerngruppen mit zeitversetzten Unterrichtssequenzen in den Kernfächern.
- Um die hygienischen Voraussetzungen für einen Schulbeginn zu schaffen, wurde u.a. auch unsere Schule in der vergangenen Woche grundgereinigt. Ein Hygieneplan entsprechend des Infektionsschutzgesetzes liegt vor und wird in den kommenden Tagen detailliert besprochen. Neben Regeln zur allgemeinen Hygiene, der Einhaltung der Husten- und Niesetikette usw. gibt es Festlegungen zur Schulreinigung, zur regelmäßigen Desinfektion, zum Lüften von Räumen und zum Verhalten bei Erkrankungsfällen sowie zur persönlichen Schutzausrüstung. In jedem Fall müssen die Eltern den Gesundheitsstatus des eigenen Kindes schriftlich bestätigen. Das Tragen eines Mundschutzes ist derzeit keine Pflicht, wird aber empfohlen. Nach aktuellem Stand wird durch die Stadt Halle der Mundschutz nicht für jedes Kind bereitgestellt; hier sollten die Eltern eigenverantwortlich handeln. Handwaschseife und Papiertücher sollen ausreichend vorhanden sein.
Aktuelle Informationen erhalten Sie weiterhin über die HP der Schule bzw. werden wir im konkreten Fall die Eltern der 4. Klassen direkt kontaktieren.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Im Namen des Teams der GS Dölau,
P. Härtig, Schulleiterin