Halle, 23.04.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
am 21.04.2021 hat der Deutsche Bundestag das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage beschlossen. Dieses tritt ab morgen, 24.04.2021 in Kraft und greift für die Schulen der Stadt Halle ab Montag, 26.04.2021.
Durch die seit Tagen hohe Inzidenz in unserer Stadt sind die Maßnahmen , die ab einer Überschreitung des Schwellenwertes 165 beschlossen wurden, für uns maßgeblich.
Das bedeutet, dass die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Halle ab Montag wieder in den Distanzunterricht wechseln.
Für die Klassen 1 bis 3 findet bis auf Widerruf kein Präsenzunterricht statt. Eine Notbetreuung wird wie bisher angeboten, jedoch wird es hierzu zeitnah einen überarbeiteten Erlass geben, der die Bedingungen zur Inanspruchnahme der Notbetreuung neu regeln wird. Diesen erwarten wir voraussichtlich in der kommenden Woche. Bis dahin bitten wir die bisherigen Regelungen zu beachten und die Notbetreuung nur zu nutzen, wenn keine andere Möglichkeit der Betreuung des Kindes besteht. Die Aufgaben für das Homeschooling werden Ihnen durch die KlassenlehrerInnen über die bekannten Kontakte zugeleitet, ebenso die Termine für den online-Unterricht.
Die Klasse 4 gilt als Abschlussklasse und wird ab Montag im Präsenzunterricht im Wechselbetrieb beschult. Dazu wird die Klasse 4 in 2 Gruppen geteilt; die Gruppenaufteilung gibt Ihnen die Klassenlehrerin am Wochenende per Mail bekannt.
Gruppe A und B haben dann täglich Unterricht; Gruppe A von 7.40 Uhr bis 10.10 Uhr und Gruppe B von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Die Essensversorgung wird bis auf Weiteres für die Kinder im Präsenzunterricht und in der Notbetreuung aufrecht erhalten; allerdings wird aufgrund der sich ständig wechselnden Rahmenbedingungen nur ein Essen zubereitet. Wenn kein Bedarf besteht, melden Sie das Essen bitte ab.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
P. Härtig,
Schulleiterin GS Dölau